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Zukunftsstarter: der Weg zum anerkannten Berufsabschluss (Info für Beschäftigte)
Wer kann gefördert werden?
Ein anerkannter Berufsabschluss erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt deshalb geringqualifizierte Arbeitsuchende sowie Beschäftigte ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss oder geringqualifizierte Arbeitsuchende sowie Beschäftigte mit Berufsabschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Die Förderung richtet sich auch an Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Wie funktioniert die Förderung?
Förderfähig sind Voll- und Teilzeitqualifizierungsmaßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind. Dazu zählen Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen. Dabei können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für umschulungsbegleitende Hilfen (z.B. Nachhilfeunterricht) übernommen werden.
Für eine bestandene Zwischen- bzw. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf kann zusätzlich die Weiterbildungsprämie gewährt werden.
Lebensunterhaltssichernde Leistungen können während der Qualifizierung in der Regel weiterhin bezogen werden.
Wo finde ich Beratung?
Sie können sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter (finden Sie die für Sie zuständige Stelle) oder über die unten genannte Hotline der Bundesagentur für Arbeit kostenlos telefonisch beraten lassen. Eine schriftliche Anfrage können Sie über das Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
Lassen Sie sich beraten:
Kostenlose Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit
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