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Weiterbildungsprämie

Wenn Sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und eine Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren, können Sie eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro erhalten.

Wer kann gefördert werden?

Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie können Arbeitsuchende oder beschäftigte Menschen haben, wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Die Ausbildungsdauer muss nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften mindestens zwei Jahren betragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer). Eine darüberhinausgehende Antragsstellung ist nicht notwendig.

Die Weiterbildungsprämie beträgt bei erfolgreicher Absolvierung einer Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung bei einer Kammer 1.000 Euro, vorausgesetzt die Zwischenprüfung ist in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen. Bei erfolgreicher Absolvierung einer gesetzlich festgelegten Abschlussprüfung oder einer Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Weiterbildungsprämie 1.500 Euro.

Wo finde ich Beratung?

Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin:

Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo - Fr: 8 - 18 Uhr

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  • Förderung

    Bildungskredit

    Mit dem Bildungskredit der Bundesregierung können Sie als volljährige Schülerin bzw. Schüler sowie als Studentin oder Student einen zinsgünstigen Kredit von 1.000 bis 7.200 Euro zur Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums erhalten.

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  • Förderung

    Bildungsgutschein

    Bei einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung können Sie einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

    AngebotFörderung
  • Förderung

    Weiterbildungsgeld

    Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld? Während einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich.

    AngebotFörderung

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