Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Weiterbildungsprämie
Wer kann gefördert werden?
Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie können Arbeitsuchende oder beschäftigte Menschen haben, wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Die Ausbildungsdauer muss nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften mindestens zwei Jahren betragen.
Wie funktioniert die Förderung?
Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer). Eine darüberhinausgehende Antragsstellung ist nicht notwendig.
Die Weiterbildungsprämie beträgt bei erfolgreicher Absolvierung einer Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung bei einer Kammer 1.000 Euro, vorausgesetzt die Zwischenprüfung ist in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen. Bei erfolgreicher Absolvierung einer gesetzlich festgelegten Abschlussprüfung oder einer Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Weiterbildungsprämie 1.500 Euro.
Wo finde ich Beratung?
Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.