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Weiterbildungsgeld

Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld? Während einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich.

Wer kann gefördert werden?

Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld), wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten abschlussorientieren beruflichen Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich wird von den Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern ausgezahlt, wenn Sie zum oben genannten Personenkreis gehören und eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, da der Anspruch automatisch geprüft wird. Zudem ist das Weiterbildungsgeld anrechnungsfrei und mindert nicht die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.

Wo finde ich Beratung?

Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.

Lassen Sie sich beraten:

Kostenlose Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
+498004555500
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo - Fr: 8 - 18 Uhr

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  • Förderung

    Bildungsgutschein

    Bei einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung können Sie einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

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  • Förderung

    Bildungskredit

    Mit dem Bildungskredit der Bundesregierung können Sie als volljährige Schülerin bzw. Schüler sowie als Studentin oder Student einen zinsgünstigen Kredit von 1.000 bis 7.200 Euro zur Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums erhalten.

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  • Förderung

    Weiterbildungsprämie

    Wenn Sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und eine Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren, können Sie eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro erhalten.

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