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Weiterbildungsgeld
Wer kann gefördert werden?
Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld), wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten abschlussorientieren beruflichen Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen.
Wie funktioniert die Förderung?
Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich wird von den Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern ausgezahlt, wenn Sie zum oben genannten Personenkreis gehören und eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, da der Anspruch automatisch geprüft wird. Zudem ist das Weiterbildungsgeld anrechnungsfrei und mindert nicht die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.
Wo finde ich Beratung?
Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.
Lassen Sie sich beraten:
Kostenlose Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit
Kontakt
- Telefon
- +498004555500
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
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