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Meisterbonus
Wer kann gefördert werden?
In Bayern erhalten alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Fortbildung zur Meisterin und zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Voraussetzungen sind, dass
- der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt,
- der Abschluss in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt ist
- und, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde.
Wie funktioniert die Förderung?
Der Bonus wurde erhöht: Er beträgt nun 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.
Wo finde ich Beratung?
Je nach Abschluss sind verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zuständig. Alle Informationen und Kontakte finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: