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Erasmus für Jungunternehmerinnen und -unternehmer
Wer kann gefördert werden?
Das Programm richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten oder deren Unternehmensgründung höchstens drei Jahre zurückliegt sowie an erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land besitzen oder leiten. Auch Jungunternehmerinnen und - unternehmer mit Migrationshintergrund können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Förderung bewerben.
Wie funktioniert die Förderung?
Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmerinnen und - unternehmer bringt neue bzw. angehende mit erfahreneren Unternehmerinnen und Unternehmern in einem anderen teilnehmenden Land zusammen. Von dem Erfahrungsaustausch sollen beide Seiten profitieren - durch das Kennenlernen neuer europäischer Märkte und Geschäftspartnerinnen und -partner sowie unterschiedlicher Geschäftspraktiken. Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
Wo finde ich Beratung?
Für Unterstützung und Beratung können Sie sich an untenstehende Ansprechperson wenden. Weitere Informationen sowie die genauen Teilnahmevoraussetzungen finden Sie zudem auf der Website.
Lassen Sie sich beraten:
Adewale Olowode
Besucheradresse
Leutstettenerstraße 12
82319 Starnberg
Kontakt
- Mobil-Telefon
- +4917632121825
- adewale.olowode@ecsocfin.com
- Webseite
- www.ecsocfin.com