Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Info für Unternehmen)
Wer kann gefördert werden?
Jedes Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf kann unabhängig von seiner Größe einen Antrag auf Förderung für die Weiterbildung der Beschäftigten stellen. Von der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit können Sie also als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sowie als großes Unternehmen profitieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Ihr Unternehmen sowohl durch eine individuelle Qualifizierungsberatung als auch durch Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kostenbeteiligung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber voraus.
Damit Ihr Unternehmen gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durch die Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Bei der Durchführung der Qualifizierung sind Sie flexibel. Die Beschäftigten können an den Lehrgängen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend teilnehmen.
- Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme sowie ihr Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Je nach Größe Ihres Unternehmens können Ihnen unterschiedlich hohe Förderungen gewährt werden. Die Weiterbildungsförderung kann zwischen 25 und 100 Prozent der Lehrgangskosten umfassen. Für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten Ihrer Beschäftigten können Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Zuschüsse zwischen 25 und 100 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten (der Prozentsatz variiert auch hier je nach Größe Ihres Unternehmens).
Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Förderhöhen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie mehrere Beschäftigte gleichzeitig weiterbilden, haben Sie die Möglichkeit einen Sammelantrag zu stellen.
Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme von Lehrgangskosten können Sie für Ihre Beschäftigten unter Umständen für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.
Wo finde ich Beratung?
Sie können sich vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen, der telefonisch über unten stehende Hotline oder über das Kontaktformular für Unternehmen erreichbar ist.
Lassen Sie sich beraten:
Kostenloser Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
Kontakt
- Telefon
- +498004555520
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
- Mo - Fr: 8 - 18 Uhr