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Qualifizierungsgeld während der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Info für Unternehmen)

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Qualifizierungsgeld bei einem strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf Ihrer Beschäftigten.

Wer kann gefördert werden?

Jedes Unternehmen kann unabhängig von seiner Größe einen Antrag auf Qualifizierungsgeld für Beschäftigte stellen, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. Von der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit können Sie also als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sowie als großes Unternehmen profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung.

Damit Ihr Unternehmen gefördert werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für einen wesentlichen Teil der Belegschaft Ihres Unternehmens (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) besteht ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf.
  • Es liegt eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender Tarifvertrag (ausgenommen Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) vor.
  • Ihr Unternehmen finanziert die berufliche Weiterbildung.
  • Die betreffende Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat in den letzten vier Jahren nicht an einer über das Qualifizierungsgeld geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.

Darüber hinaus muss die Qualifizierungsmaßnahme folgende Kriterien erfüllen:

  • Durch die Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Bei der Durchführung der Qualifizierung sind Sie flexibel. Die Beschäftigten können an den Lehrgängen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend teilnehmen.
  • Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme muss für die Förderung zugelassen sein.

Ihre Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. Ein Antrag auf Qualifizierungsgeld soll spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden.

Das Qualifizierungsgeld beträgt für die Beschäftigten 60 Prozent der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen, der telefonisch über unten stehende Hotline oder über das Kontaktformular für Unternehmen erreichbar ist.

Lassen Sie sich beraten:

Kostenloser Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
+498004555520
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Mo - Fr: 8 - 18 Uhr

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