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ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern"

Mit der sogenannten Sozialpartnerrichtlinie werden Anstrengungen der Sozialpartner zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung und zur Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen unterstützt.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an Tarifparteien, Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Maßnahmen zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und zur Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen durchführen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Mit der Initiative, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, können Sozialpartner insbesondere im Hinblick auf folgende Ziele unterstützt werden:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt.

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich über die unten genannte Hotline der Regiestelle „Wandel der Arbeit“ telefonisch beraten lassen oder eine schriftliche Anfrage an die unten genannte E-Mail-Adresse senden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:

EU-Logo (Flaggensymbol) mit dem Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union"

Lassen Sie sich beraten:

Hotline der Regiestelle „Wandel der Arbeit“

Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo: 13:30 - 16 Uhr
Do: 10 - 12:30 Uhr

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